Förderung für neue Fenster und Haustüren 2026: Was nach der BAFA-Reform vom 21. Juli noch gilt
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Neue Fenster und eine gut gedämmte Haustür senken den Wärmeverlust spürbar, und der Staat beteiligt sich weiterhin an den Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) allerdings neue Regeln für den Bonus. Hier lesen Sie, was heute gilt, was es konkret bringt und wie Sie vorgehen.
Wie viel Förderung gibt es 2026 für neue Fenster und Haustüren?
Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Zuständig ist das BAFA im Programm „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“. Gefördert werden Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.
Förderfähig sind pro Jahr Kosten bis zu folgenden Höchstgrenzen:
Wohneinheit | ohne iSFP-Bonus | mit iSFP-Bonus |
1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
2. bis 6. Wohneinheit (je WE) | 15.000 € | 30.000 € |
ab 7. Wohneinheit (je WE) | 8.000 € | 15.000 € |
Quelle: BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Stand Oktober 2026).
Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Geändert hat sich der iSFP-Bonus von 5 %. Er wird jetzt nur noch für Kosten oberhalb einer Mindestinvestition gezahlt. Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit liegt diese Schwelle bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Bei mehreren Wohneinheiten entspricht sie der Höchstgrenze ohne Bonus, bei drei Wohneinheiten also 60.000 Euro. Die Kosten müssen in einem einzigen Antrag erreicht werden. Beträge aus mehreren Anträgen im selben Kalenderjahr werden nicht zusammengerechnet.
Für den typischen Fenster- oder Haustürtausch im Einfamilienhaus heißt das: Es bleibt bei 15 %. Aussagen wie „bis zu 20 % Förderung“ treffen seit dem Sommer nur noch auf große Vorhaben zu, und auch dann nicht auf den gesamten Betrag.
Rechenbeispiele: Was bringt die Förderung konkret?
Beispiel 1 – Fenstertausch im Einfamilienhaus: Förderfähige Kosten 18.000 € → 15 % Zuschuss = 2.700 €. Einen iSFP-Bonus gibt es hier nicht, weil die Schwelle von 30.000 € nicht erreicht wird.
Beispiel 2 – Fenster, Haustür und weitere Hüllmaßnahmen mit iSFP: Förderfähige Kosten 45.000 € (Einfamilienhaus, ein Antrag).
15 % Grundförderung auf 45.000 € = 6.750 €
5 % iSFP-Bonus auf den Betrag oberhalb 30.000 €, also auf 15.000 € = 750 €
Zuschuss gesamt: 7.500 € (entspricht rund 16,7 % der Kosten)
Die Rechnungen sind vereinfacht. Was tatsächlich förderfähig ist, legen der Energieeffizienz-Experte und der BAFA-Bescheid fest.
Welche technischen Anforderungen müssen Fenster und Türen erfüllen?
Gefördert werden nur Bauteile mit einem guten Dämmwert. Laut den technischen Mindestanforderungen der BEG gelten:
Fenster und Fenstertüren: Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,00 W/(m²K)
Haus- und Nebeneingangstüren: UD ≤ 1,30 W/(m²K)
Moderne Systeme wie Schüco-Kunststofffenster mit Dreifachverglasung erreichen diese Werte in der Regel. Welche Profile und Gläser für Ihr Haus passen, klären wir bei der Beratung. Mehr dazu: Kunststofffenster und Haustüren.
Welche Rolle spielt der Energieeffizienz-Experte?
Ohne Energieeffizienz-Experten (EEE) gibt es keine Förderung für die Gebäudehülle. Er erstellt vor der Antragstellung die technische Projektbeschreibung (TPB) und bestätigt nach Abschluss der Arbeiten den technischen Projektnachweis (TPN). Experten finden Sie in der Liste der dena unter energie-effizienz-experten.de. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch unabhängige Energieberater aus unserem Netzwerk. Zum Förderrechner.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Angebot einholen und Vertrag abschließen. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss eine Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft (auflösende oder aufschiebende Bedingung), und den geplanten Ausführungszeitraum nennen.
TPB erstellen lassen durch den Energieeffizienz-Experten. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig.
Antrag online im BAFA-Portal stellen.
Zuwendungsbescheid abwarten. Wer vorher beginnt, trägt das Risiko selbst.
Maßnahme umsetzen und Rechnungen bezahlen.
TPN erstellen lassen und Verwendungsnachweis einreichen. Spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums.
Festsetzungsbescheid und Auszahlung durch das BAFA.
BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus – was lohnt sich mehr?
Statt des Zuschusses können Selbstnutzer die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre. Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht.
BAFA-Zuschuss | Steuerbonus § 35c EStG | |
Höhe | 15 % (iSFP-Bonus nur über Schwelle) | 20 % (7 % / 7 % / 6 %) |
Höchstbetrag | abhängig von Höchstgrenzen | max. 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt |
Auszahlung | nach Verwendungsnachweis | über drei Steuerjahre |
Voraussetzung | Antrag vor Beginn, EEE eingebunden | selbstgenutzt, Gebäude älter als 10 Jahre, Bescheinigung des Fachunternehmens, Zahlung per Überweisung |
Für wen | auch Vermieter | nur Selbstnutzer mit ausreichender Steuerlast |
Der Steuerbonus gilt für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Welcher Weg für Sie besser ist, hängt von Ihrer Steuerlast und Ihrem Vorhaben ab. Klären Sie das bitte mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen
Gibt es noch 20 % Förderung für neue Fenster?
Nur eingeschränkt. Seit dem 21.07.2026 gibt es den 5-%-Bonus nur für den Anteil oberhalb von 30.000 € (Einfamilienhaus). Für die meisten Fenstertausch-Projekte bleibt es bei 15 %.
Wird auch die Haustür gefördert?
Ja, wenn sie einen UD-Wert von höchstens 1,30 W/(m²K) erreicht und ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist.
Darf ich vor dem Antrag schon einen Auftrag erteilen?
Ja, wenn der Vertrag an die Förderzusage gebunden ist (auflösende oder aufschiebende Bedingung). Mit den Arbeiten selbst beginnen Sie am besten erst nach dem Zuwendungsbescheid.
Gibt es auch Förderung von der KfW?
Für Einzelmaßnahmen wie Fenster ist das BAFA zuständig. Die KfW bietet ergänzend Kredite an, aber keinen Zuschuss für Fenster.
Was kostet mich der Energieeffizienz-Experte?
Das hängt vom Berater ab. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind selbst förderfähig. Fragen Sie im Kennenlerngespräch nach.
Fazit: 15 % sind sicher – mit guter Planung
Für neue Fenster und Haustüren gibt es 2026 weiterhin 15 % Zuschuss vom BAFA. Der iSFP-Bonus lohnt sich nur bei größeren Vorhaben ab 30.000 €. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge und Bauteile, die die Mindestwerte sicher erfüllen.
Unser Angebot: Rechnen Sie Ihr Projekt mit unserem Förderrechner durch und buchen Sie ein kostenloses Kennenlerngespräch (30 Minuten). Wir vermitteln Ihnen einen unabhängigen Energieberater und begleiten Sie bis zum Antrag – in Köln, Leverkusen und Bergisch Gladbach.
Quellen:
Finanzverwaltung NRW – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)
Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern; verbindlich ist der Zuwendungsbescheid.




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