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Bis zu 20 % Förderung für neue Fenster und Türen: So beantragen Sie BAFA & KfW 2026

Neue Fenster oder eine energieeffiziente Haustür sind eine Investition – aber keine, die Sie alleine stemmen müssen. Der Staat fördert den Austausch alter Bauelemente durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Zuschüssen von bis zu 20 Prozent. Wer den Antrag richtig stellt, kann bei einem typischen Fenstertausch mehrere Tausend Euro sparen.

Das Problem: Die Bürokratie schreckt viele Eigentümer ab. Dabei ist der Prozess überschaubarer als sein Ruf – wenn man die Reihenfolge kennt. In diesem Leitfaden erklären wir, wer förderfähig ist, welche Programme in Frage kommen und worauf Sie 2026 besonders achten müssen.




Welche Förderung gibt es für Fenster und Türen?


Für den Austausch von Fenstern, Haustüren und anderen Bauelementen an der Gebäudehülle gibt es zwei relevante Förderwege:


1. BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden – darunter explizit den Austausch von Fenstern und Außentüren. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorweisen kann, erhält einen Bonus von 5 Prozentpunkten – also insgesamt 20 %.


2. KfW-ErgänzungskreditParallel zum BAFA-Zuschuss lässt sich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Dieser deckt die verbleibenden Kosten nach Abzug des Zuschusses und ist aktuell ab einem effektiven Jahreszins von 2,70 % erhältlich.


Wichtig: BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit können kombiniert werden. Was nicht geht: zwei Zuschussquellen für dieselbe Maßnahme.



Wer kann einen Antrag stellen?


Grundvoraussetzung ist, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt, das zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens 5 Jahre alt ist (gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige). Gefördert werden sowohl selbst genutzte als auch vermietete Wohngebäude.


Neubau ist ausgeschlossen – die Förderung gilt ausschließlich für die energetische Sanierung im Bestand.



Was wird konkret gefördert?


Förderfähig sind Fenster, Fenstertüren und Haustüren, die bestimmte Mindestanforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) erfüllen. Für 2026 gilt:


  • Uw-Wert (Gesamtfenster inkl. Rahmen): maximal 0,95 W/(m²K)

  • Ud-Wert (Haustüren): maximal 1,3 W/(m²K)


Zum Vergleich: Ein typisches Einfachglasfenster aus den 1980er Jahren hat einen U-Wert von etwa 5,0 W/(m²K). Moderne Dreifachverglasungen erreichen Werte um 0,7 W/(m²K) – also weit unter der Fördergrenze.


Ebenfalls förderfähig:

  • Rollläden, Raffstores und andere außenliegende Sonnenschutzanlagen mit Dämmfunktion

  • Einbruchhemmende Nachrüstungen (in Kombination mit energetischen Maßnahmen)

  • Kosten für Planung, Bauleitung und den Energieeffizienzexperten



Der Ablauf Schritt für Schritt


Schritt 1: Energieeffizienzexperten beauftragen

Ohne einen anerkannten Energieeffizienzexperten (EEE) läuft nichts. Seit Einführung der BEG-EM ist seine Einbindung verpflichtend – er prüft die Förderfähigkeit der Maßnahme, begleitet die Planung und erstellt die notwendigen Nachweise.

Qualifizierte Experten finden Sie über die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de. Rechnen Sie mit Kosten von 500 bis 2.000 Euro je nach Projektumfang – diese sind selbst förderfähig.


Schritt 2: Angebot vom Fachbetrieb einholen

Beauftragen Sie Ihren Fensterbauer mit einem detaillierten Angebot. Wichtig: Das Angebot sollte eine Aufschiebungsklausel enthalten, die ausdrücklich darauf hinweist, dass der Auftrag unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung steht. Ohne diese Klausel gilt der Auftrag als bereits erteilt – und der BAFA-Antrag wäre zu spät.


Schritt 3: Antrag beim BAFA stellen – VOR der Beauftragung

Das ist der häufigste Fehler: Der Antrag muss zwingend vor der offiziellen Auftragserteilung gestellt werden. Wer erst baut und dann beantragt, erhält keine Förderung.


Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt. Ihr Energieeffizienzexperte unterstützt dabei in der Regel – viele Fachbetriebe wie wir begleiten ihre Kunden aktiv durch diesen Schritt.


Schritt 4: Bewilligung abwarten, dann beauftragen

Nach der Antragstellung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage eine vorläufige Bestätigung. Erst dann erteilen Sie dem Fachbetrieb offiziell den Auftrag und beginnen mit den Arbeiten.


Schritt 5: Einbau und Dokumentation

Der Einbau muss durch einen anerkannten Fachbetrieb erfolgen – Eigenleistung ist nicht förderfähig. Die Montage sollte nach RAL-Richtlinien oder vergleichbaren Qualitätsstandards dokumentiert werden, da diese Nachweise später für den Verwendungsnachweis benötigt werden.


Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen und Auszahlung

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie beim BAFA den Verwendungsnachweis ein – bestehend aus Rechnung, Zahlungsbeleg und dem technischen Nachweis durch den Energieeffizienzexperten. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.



Was ist 2026 neu?


Gegenüber den Vorjahren gibt es für 2026 einige Änderungen, die Eigentümer kennen sollten:


Das Förderbudget im Gebäudesektor wurde von rund 15,3 Mrd. auf ca. 12 Mrd. Euro reduziert. Das bedeutet: Die Mittel sind knapper, die technischen Anforderungen steigen. Wer förderfähige Produkte einbauen möchte, muss 2026 häufig niedrigere U-Werte und klar nachweisbare Energieeinsparungen vorweisen als noch in den Vorjahren.

Gleichzeitig bleibt der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten erhalten – wer also ohnehin eine umfassendere Sanierung plant, sollte den Sanierungsfahrplan früh einbeziehen.



Ein Rechenbeispiel


Angenommen, Sie tauschen in einem Einfamilienhaus 8 Fenster und eine Haustür aus. Die Gesamtkosten betragen 18.000 Euro (inkl. Montage und Energieeffizienzexperte).

Posten

Betrag

Gesamtkosten

18.000 €

BAFA-Grundförderung (15 %)

− 2.700 €

iSFP-Bonus (+ 5 %)

− 900 €

Effektive Eigenkosten

14.400 €

Mit iSFP-Bonus sparen Sie also 3.600 Euro – ohne dass sich an der Qualität der Maßnahme etwas ändert.



Unsere Unterstützung: Vom Angebot bis zur Auszahlung


Bei ngbBAUELEMENTE unterstützen wir unsere Kunden aktiv bei der Fördermittelbeantragung – das ist Teil unseres Leistungsversprechen. Wir kennen die technischen Anforderungen der Förderprogramme, arbeiten mit erfahrenen Energieeffizienzexperten zusammen und stellen sicher, dass die von uns eingesetzten Produkte die geforderten U-Werte erfüllen.


Schauen Sie sich gerne an, wie wir das in der Praxis umsetzen – unsere abgeschlossenen Projekte in Bergisch Gladbach, Köln und Leverkusen geben einen konkreten Eindruck.




Förderung lohnt sich – wenn man es richtig macht


Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Antrag immer vor der Auftragserteilung stellen

  • Energieeffizienzexperte ist Pflicht – frühzeitig beauftragen

  • iSFP-Bonus mitnehmen, wenn ohnehin mehrere Maßnahmen geplant sind

  • Produkte müssen die aktuellen U-Wert-Anforderungen erfüllen

  • BAFA und KfW-Kredit lassen sich kombinieren


Wer diese Punkte beachtet, holt das Maximum aus den verfügbaren Mitteln heraus – und investiert in Energieeffizienz, die sich über Jahre in niedrigeren Heizkosten bemerkbar macht.



Sie möchten wissen, wie viel Förderung Ihnen zusteht?


Nutzen Sie unseren Förderungsrechner für eine erste Einschätzung oder sprechen Sie uns direkt an – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Produktauswahl bis zur Auszahlung des Zuschusses.


Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren: 

📞 +49 (0)2204.40 90 525 ✉️ office@ngb-building.de



 
 
 

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